Junge hält sich schützend die Hand vor sein Geschlecht

Genitalbeschneidung schädigt – auch Knaben

Die Erklärung zur Genitalbeschneidung männlicher Kinder

Direkt zum Unterschriftenformular.

  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und somit auch auf genitale Integrität gilt für alle Menschen – auch für männliche Kinder.
  • Die Behauptung, eine prophylaktische Beschneidung des Genitals habe Vorteile, ist grotesk, denn niemand lässt sich vorsorglich einen gesunden und wichtigen Körperteil einfach so abschneiden – das gilt auch für männliche Kinder.
  • Die Genitalien aller Menschen sind hoch sensibel und stellen eine Intimzone dar. Sie sind deshalb besonders schützenswert. Jeder chirurgische Eingriff ist daher, wenn überhaupt, erst als Ultima Ratio in Betracht zu ziehen – das gilt auch für männliche Kinder.
  • Wir fordern die Behörden und zuständigen Personen auf, die bestehenden Straf- Gesetze anzuwenden (oder gegebenenfalls zu ändern) und die Menschenrechtsbestimmungen umzusetzen, so dass alle Menschen vor genitaler Schädigung geschützt sind – auch männliche Kinder.

Alle Personen sind unterschriftsberechtigt.

Sehen Sie HIER wer unterschrieben hat und welche Kommentare abgegeben wurden.

Die Erklärung zur Genitalbeschneidung männlicher Kinder ist bereits von über 900 Personen – darunter zahlreiche Fachkräfte wie Ärztinnen und Ärzte, Juristinnen und Juristen – unterzeichnet worden (Stand September 2023). Auch nach dem Einreichen der ersten Petition bleibt die Unterschriftensammlung geöffnet.


Eine Genitalbeschneidung kann keine Vorteile haben.

Gesunde Körperteile abzuschneiden kann keine Vorteile, aber nur Nachteile bewirken. Es ist daher auch eine medizinisch wissenschaftlich erwiesene Tatsache, dass eine Genitalbeschneidung ohne wirklich zwingende medizinische Notwendigkeit keinen gesundheitlichen Vorteil bringt.


Eine Genitalbeschneidung hat gravierende und irreversible Schädigungen zur Folge.

Es ist eine medizinisch wissenschaftlich erwiesene Tatsache, dass eine Genitalbeschneidung für die Betroffenen gravierende und irreversible Schädigungen zur Folge hat:

  • Die Funktionalität und Empfindsamkeit des männlichen Gliedes wird durch eine Beschneidung stark beeinträchtigt. Man muss nach einer Beschneidung von einer bleibenden sexuellen Behinderung sprechen.
  • Eine Beschneidung birgt ein erhebliches Komplikationsrisiko.
  • Eine Beschneidung ist äusserst schmerzhaft. Physische und psychische Traumata müssen befürchtet werden.

Die Genitalien von Mann und Frau sind gleichwertig, beide sind gleichermassen zu schützen.

Die Geschlechtsorgane von Mann und Frau sind bloss in ihrer äusseren Erscheinungsform unterschiedlich, in ihrer grundlegenden Struktur und Anlage sind sie jedoch gleich. Männer und Frauen sind an ihrem Geschlecht genau gleich empfindlich. Daraus folgt: Die Genitalien von Mann und Frau sind gleichwertig. Das Geschlecht des Mannes ist daher ebenso schützenswert wie das Geschlecht der Frau. Es gibt keinen Grund, die Genitalien des Mannes nicht auch dem gleichen gesetzlichen Schutz zu unterstellen, wie es bei den Genitalien der Frau der Fall ist. Wir fordern daher, den Art. 124 StGB neu geschlechtsneutral zu formulieren: Das Wort “weiblich” soll gestrichen werden, damit der Artikel für alle, für männliche und weibliche Genitalien gilt.


Genitalbeschneidungen von männlichen Kindern verletzen bestehende Gesetze.

Knabenbeschneidungen, die ohne zwingende medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden, verletzen strafrechtliche Bestimmungen, Bestimmungen der Bundesverfassung, Bestimmungen der Menschen- und Kinderrechtskonvention so wie grundlegende medizinisch-ethische Prinzipien[1].


Genitalbeschneidungen von männlichen Kindern sind nicht zu rechtfertigen und unzulässig.

Mit unserer Unterschrift wollen wir der Tatsache zum Durchbruch verhelfen, dass Knabenbeschneidungen schädigend sind. Ohne dass eine zwingende medizinische Notwendigkeit vorliegt, sind Knabenbeschneidungen daher in keiner Art und Weise zu rechtfertigen und unzulässig.


Die staatlichen Stellen sollen zum Schutz der Kinder tätig werden.

Wir fordern mit unserer Unterschrift die staatlichen Stellen auf, tätig zu werden und

  • die bestehenden Strafbestimmungen zum Schutz der Kinder anzuwenden (Art. 122/123/127 Schweizer Strafgesetzbuch - Körperverletzung/Gefährdung der Gesundheit).
  • sicherzustellen, dass auch bei Knaben das verfassungsmässig garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit durchgesetzt wird (Art. 10 & 11 Bundesverfassung).
  • der ihnen durch die Kinderrechtskonvention auferlegten Verpflichtung nachzukommen, die insbesondere sagt, dass “die Vertragsstaaten alle wirksamen und geeigneten Massnahmen treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.” (Art. 24 UN-Kinderrechtskonvention)
  • den Art. 124 StGB neu geschlechtsneutral zu formulieren, das Wort “weiblich” ist zu streichen: Verstümmelung (weiblicher) von Genitalien: Wer die Genitalien einer (weiblichen) Person verstümmelt, …

[1] Art. 123 Schweizer Strafgesetzbuch: Einfache Körperverletzung; Art. 122 StGB: Schwere Körperverletzung; Art. 127 StGB: Gefährdung des Lebens und der Gesundheit; Art. 7 Bundesverfassung: Menschenwürde; Art. 10 BV: Recht auf körperliche Unversehrtheit; Art. 11 BV: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit; Art. 15 BV: Glaubens- und Gewissensfreiheit; Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention: Das Wohl des Kindes ist ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist; Art. 19 UN-KRK: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung; Art. 24 UN-KRK: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit an; Art. 24 UN-KRK: Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Massnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen; Art. 6.1 Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin, Schutz einwilligungsunfähiger Personen: Bei einer einwilligungsunfähigen Person darf eine Intervention nur zu ihrem unmittelbaren Nutzen erfolgen. (Zurück zum Text)


Weltweit rufen viele Organisationen dazu auf, die Genitalbeschneidung von Knaben zu unterbinden. Unterschreiben Sie auch die Unterschriftensammlung bei Droit au Corp unseren Partnern in Frankreich.


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